01.06.2006 - Der Kommandant informiert
Geschrieben von Christian GruberImmer wieder werden die Feuerwehren vor neue Herausforderungen gestellt. Waren es die Hochwasserkatastrophen im Sommer 2005 oder war es der Jahrhundertschnee im Mariazeller Land oder sind es die "ganz normalen" Feuerwehreinsätze im Ortsgebiet.
Mit Stolz kann ich als Feuerwehrkommandant sagen, die Damen und Herren der Feuerwehr Steinberg-Rohrbach sind diesen Anforderungen gewachsen.
Sehr wesentlich ist auch, dass die Feuerwehr nicht nur "direkte" Gefahren abwehrt oder bekämpft, sondern die Feuerwehr ist auch mitverantwortlich durch ihre Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen unsere Umwelt und unseren Lebensraum zu erhalten.
Mit Stolz kann ich auch auf unsere Feuerwehrjugend blicken.
Acht Burschen und ein Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren sind derzeit im der Jugendgruppe welche mit viel Verständnis und Gefühl betreut werden.
Schon dem Jungfeuerwehrmann ab dem 12. Lebensjahr wird das spätere Leben des "aktiven Feuerwehrmann" dargeboten. Sei es am Anfang mehr spielerisch durch Wissenstest und Jugendwettkämpfe, so sind es später die speziellen Schulungen in den verschiedenen Fachbereichen und Leistungsteste. Sehr viel Wert wird auf das gemeinsame Miteinander gelegt.
In Summe müssen von der Feuerwehr Steinberg-Rohrbach jährlich acht bis neuntausend Stunden Freizeit aufgebracht werden um den reibungslosen Betrieb und vor allem die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. Diese Tätigkeiten und Leistungen werden von der Bevölkerung unseres Einsatzgebietes (Rohrbach-Steinberg und Thal)dankend angenommen wenn es gilt, die FF Steinberg-Rohrbach im Zuge der jährlichen Haussammlung im November finanziell zu unterstützen. Für das ein herzliches Dankeschön.
Ich wünsche Ihnen und den Damen und Herren der Feuerwehr alles Gute und verbleibe mit unserem Feuerwehrgruß
"Gut - Heil!"
HBI Gerhard HEINRICH
Kommandant der Freiw.
Feuerwehr Steinberg-Rohrbach
FF Steinberg-Rohrbach
Steinberg 138
8151 Rohrbach-Steinberg
0664 / 92 04 540
NOTRUF: 122
Bereichsfeuerwehrverband
Graz-Umgebung / Abschnitt 6